Archiv für den Monat: August 2021

Juristische Personen als landwirtschaftliche Großgrundbesitzer werden weiterhin von einer Koalition aus Grüne/SPD/CDU/CSU steuerlich bevorteilt. Bundestag und Bundesrat stimmen einer marginalen Reform der Grunderwerbssteuer zu!

Die Tatsache, daß in Ostdeutschland die Konzentration von Agrarland so hoch ist, ist auch gesetzlichen Regelungen zu verdanken, die juristische Personen  gegenüber natürlichen Personen bevorteilen. Beim Kauf von Anteilen einer AG oder GmbH fällt solange keine Grunderwerbssteuer an, solange der Anteilskauf bei unter 95% bleibt. Weiterlesen