Vortrag im Rahmen einer Tagung des Forums Justizgeschichte am 25.9. 2015 in Wustrau, Brandenburg unter dem Thema: Beitritt, Wiedervereinigung, feindliche Übernahme? Das Inkrafttreten des Grundgesetzes in der ehemaligen DDR und seine juristischen Folgen

Das Thema des eigenen Vortrages war: Der Umgang mit der Bodenreform der SBZ, nach 1990 in der vereinigten Bundesrepublik!

Die Konsequenzen der verweigerten Restitution oder Partialrestitution sind weitreichend. Und es waren nicht juristische zwänge, die eine Restitution verhindert haben, sondern politische Erwägungen, die eine weitreichende Konservierung von Teilen der DDR-Agrarstruktur im Osten der vereinigten Bundesrepublik zur Folge hatten. Zwei weitreichende Konsequenzen seien hier einleitend aufgeführt:
1. Devastierung der ländlichen Regionen Ostdeutschlands. Die Wüsteneinen- Bildung, auf die Klüter schon 2005 in Vorpommern hingewiesen hat, ist eine Folge der ausgeräumten und an Wertschöpfung und Beschäftigung armen Großflächenlandwirtschaft, die sich auf wenige arbeitsextensive und produktionsextensive Zweige konzentriert und beschränkt hat.
2. Der Ausverkauf der Landwirtschaft an externe Investoren. In einigen Regionen vor allem Brandenburgs und Vorpommerns sind mittlerweile mehr als 30% der landwirtschaftlichen Flächen an ortsfremde (externe) Investoren verkauft oder verpachtet. Externe Investoren sind an großen arrondierten Flächen interessiert. Insofern ist die teilkonservierte DDR- Agrarstruktur entscheidend für den Ausverkauf, in Westdeutschland gibt es einen solchen Ausverkauf nicht. Hier geht es zur Präsentation: 2015_09_25_Brandenburg

 

 

 

 

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